Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 Melanie Geisser GbR (Auftragnehmer)

kreativ.WERK
Schwarzwaldstr. 31

76287 Rheinstetten

 

Mobil: +49 (0)172-81 64 156

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§1 Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen Melanie Geisser, mobile office Managerin und Ihren Kunden sofern zwischen beiden Parteien, schriftlich, nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnissnahme durch Melanie Geisser nicht Vertragsbestandteil, außer Melanie Geisser stimmt deren Geltung bei Vertragsabschluss ausdrücklich zu.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Melanie Geisser, mobile office Managerin, gelten selbst dann, wenn Melanie Geisser mobile office Managerin die Leistung unter entgegenstehenden AGB`s des Kunden vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden durch Melanie Geisser, mobile office Managerin nicht anerkannt. Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen sowie Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese durch Melanie Geisser mobile office Managerin ausdrücklich bestätigt werden. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von §14 BGB.

 

§2 Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand

(1)  Ein Vertrag zwischen Melanie Geisser mobile office Managerin erst durch die Übermittlung per Post, E-Mail, der unterschriebenen Vertrages oder Angebotes Melanie Geisser mobile office Managerin zustande.

(2)  Dieser Vertrag oder das Angebot enthalten die genaue Aufgabenbezeichnung sowie Leistungsbeschreibung. Die Parteien nehmen bewusst davon Abstand, dass Arbeitsverhältnis zu begründen. Melanie Geisser mobile office Managerin erbringt sämtliche Serviceleistungen zur Unterstützung des Kunden insbesondere in Form von Beratungen und Sekretariatsdienstleistungen. Die Tätigkeiten, Ausführungsort und Zeitraum sowie der Umfang der Dienstleistung sind im jeweiligen Vertrag bestimmt.

(3)  Melanie Geisser erfüllt die Serviceleistung gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik.

(4)  Die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung erfolgt in enger Zusammenarbeit der Parteien. Die endgültige Entscheidung über die Art und Weise, wie die Serviceleistungen genau erbracht werden, trifft Melanie Geisser.

(5)  Melanie Geisser ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.

(6)  Ein Vertrag wird ausschließlich in deutscher Sprache erstellt.

 

§3 VERTRAGSDAUER UND VERGÜTUNG

(1)  Ein Vertrag beginnt und endet zu den jeweils im Vertrag schriftlich vereinbarten Zeitpunkt.

(2)  Sollte zwischen den Parteien ein Vertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart werden, kann das Vertragsverhältnis von jeweiligen Vertragspartner ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, schriftlich gekündigt werden.

(3)  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn

a.     der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht leistet. b. wenn ein Antrag zur Eröffnung des Insolvensverfahren über das Vermögen des Kunden gestellt wurde, über das Vermögen des Kunden das Insolvensverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

(4)  Die genannten Gesamtpreise beinhalten aufgrund der gesetzl. Regelung / Kleinunternehmer im Sinne §19 Abs. 1 UstG keine geltende Umsatzsteuer. Die im Angebot genannten Gesamtpreise und Arbeitszeiten sind unverbindliche Schätzungen nach fachmännischer Berechnung ebenso der geschätzte Zeitaufwand der jeweiligen Servicetätigkeit.

(5)  Die Vergütung der Serviceleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minutentakt. Jeweils mit Beginn eines Zeitraums von 15 Minuten (ist1/4) des vereinbarten Stundensatzes zu zahlen. Der vereinbarte Stundensatz gilt auch für Gesprächs-, Fahrt- und Wartezeiten von Melanie Geisser, die durch die Auftragserteilung verursacht sind. Materialaufwand wird separat vergütet.

(6)  Sollten für Melanie Geisser, oder einer dritten Person, die im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag beider Vertragspartner, Reisekosten oder Spesen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung entstehen, werden dem Kunden weiterberechnet, soweit die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben.

(7)  Alle Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(8)  Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 3 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Dem Auftragnehmer stehen die gesetzlichen Rechte, insbesondere der Zinssatz gem. §288 Abs. 2 und die Pauschale nach § 288 Abs.5 zu.

(9)  Die Auftragnehmer hat das Recht, ihre Leistungen zu verweigern, wenn nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere einer Verschlechterund der Vermögensverhältnisse, gefährdet ist. Ist der Kunde auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht bereit, Zug um Zug seine Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, hält sich die Auftragnehmerin den Rücktritt vom Vertrag vor.

 

§4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

(1)  Der Kunde ist verantwortlich die rechtzeitige und für die Auftragnehmerin kostenlose Bereitstellung, die Richtigkeit und die Vollständigkeit aller Informationen, Dokumente und anderer zur Arbeit benötigter Mittel, um die angebotenen Dienstleistungen durchführen zu können. Der Kunde unterstützt die Auftragnehmerin bei der Erbringung ihrer Serviceleistung in angemessenem Umfang. Der Kunde trägt die Verantwortung seine ihm unterstellten Mitarbeiter in der jeweiligen Fachabteilung über die Unterstützung durch die Auftragnehmerin, zu informieren.

(2)  Die Verantwortung für eine fachgerechte Datensicherung trägt der Kunde.

(3)  Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht in der vereinbarten Art und Weise nicht ausreichend nachkommen, trägt der Kunde die daraus entstehenden Folgen an evtl. entstehenden Mehraufwand oder Verzögerung der Serviceleistung durch den Auftragnehmer. Sollte der Auftragnehmerin daraus ein Schaden entstehen ist die Auftragnehmerin von den Verpflichtungen der im Vertrag vereinbarten Serviceleistung befreit.

 

§5 RECHTEEINRÄUMUNG

Die Auftragnehmerin räumt dem Kunden durch Ausgleich des Rechnungsbetrages für die erbrachte Dienstleistung das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt.


§6 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1)  Erfüllt die Auftragnehmerin ihre Serviceleistung, trotz der ordnungsgemäßen Mitwirkungspflicht des Kunden, ihre Leistung fehlerhaft oder nicht vertragsgemäß, ist die Auftragnehmerin verpflichtet ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist ihre Serviceleistung vertragsgemäß zu erfüllen. Der Kunde hat die Pflicht den Mangel innerhalb einer Woche, nach Auftragsende, schriftlich der Auftragnehmerin mitzuteilen.

(2)  Sollte der Auftragnehmerin die im Vertrag vereinbarte Dienstleistung aus vertretbaren Gründen, auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich gesetzten Nachfrist, in wesentlichen Teilen nicht gelingen, ist der Kunde berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. In einem solchen Fall hat die Auftragnehmerin Anspruch auf die Vergütung die bist zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

(3)  Mit der Auftragnehmerin sind Mängelhaftungsfälle unmittelbar abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, die nicht unmittelbar von der Auftragnehmerin beschäftigt oder für diese Verhandlungen beauftragt sind, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 Abs.1 BGB dar.

(4)  Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sollte der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der Auftragnehmerin beruhen, tritt eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen ein.

(5)  Sollte ein Verlust von Daten des Kunden stattfinden haftet die Auftragnehmerin für die Wiederherstellung nur dann, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre und nur soweit, wie die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(6)  Für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Schäden die durch höhere Gewalt verursacht wurden und Ansprüchen Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung von Schutzrechten Dritte, haftet die Auftragnehmerin nicht.

(7)  Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

 

§7 DATENSCHUTZ/GEHEIMHALTUNG

(1)  Die Auftragsnehmerin verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung ist und Änderungen des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung oder zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -Abwicklung erforderlich ist.

(2)  Die Auftragnehmerin erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über neue Leistungsangebot informieren zu können. Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen.

Der Widerruf muss in diesem Fall erfolgen an:

Melanie Geisser

Schwarzwaldstr. 31

76287 Rheinstetten

Mail: m.geisser@kabelbw.de

 

(3)  Die Auftragnehmerin ist berechtigt personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragten Dritten weiterzugeben.

(4)  Der Kunde stellt sicher, dass die Auftragnehmerin alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit.

(5)  Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, insbesondere diejenigen Informationen, die eine Partei der anderen Partei zur Verfügung stellt oder bekannt macht („vertrauliche Informationen“), auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus streng vertraulich zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien verpflichten sich insbesondere auch, die vertraulichen Informationen Dritten nur dann zugänglich zu machen, wenn Dritte sich dieser Vertraulichkeitserklärung angeschlossen haben.

(6)  Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Parteien erstreckt sich nicht auf Tatsachen und / oder Unterlagen, a. die im Zeitpunkt ihrer Offenbarung durch die andere Partei bereits allgemein zugänglich oder bekannt sind, ohne dass dies auf einem Verstoß einer Partei gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung beruht; b. wenn für diese Tatsachen bzw. Unterlagen die andere Partei zuvor ihr schriftliches Einverständnis zur Bekanntgabe erteilt hat; oder wenn dies in rechtlicher Hinsicht aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde erforderlich ist. Für den Fall, dass diese Voraussetzung vorliegt, wird die betreffende Partei die andere Partei hiervon unterrichten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

(7)  Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und -materialien an die jeweilige Partei zurückzugeben. Die Adressdateien und Unterschriftsdateien werden nach Beendigung des Auftrags innerhalb einer Frist von 10 Werktagen dauerhaft gelöscht.

(8)  Die Parteien verpflichten sich, gegenüber Dritten Stillschweigen über den Inhalt des Vertrages zu bewahren, diese Vereinbarung gilt auch über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus.

 

§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1)  Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(2)  Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von der Auftragnehmerin.

(3)  Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(4)  Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieser AGB unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.